Regeln für Gastronomen
Datenschutzpflicht für Gastronomen und Frisöre
Viele Betrieb dürfen wieder öffnen. Dabei wird oft übersehen, dass neben den Hygiene- und Abstandsregeln auch verpflichtende Registrierungspflichten und Datenschutzregeln auf die Unternehmen zukommen.
Egal ob Frisör, Café oder Restaurant. Die Betreiber müssen die Namen und Adressen Ihrer Kunden registrieren. Des Weiteren muss notiert werden, wann die Kunden die Räumlichkeiten betreten und wieder verlassen.
In NRW und Niedersachsen ist diese Regelung klar formuliert. In Baden-Württemberg dürfen die Geschäfte erst wieder am 18.05.2020 öffnen. Auch hier gilt eine fast identische Regel. Leider hat man hier jedoch vergessen zu regeln, was passiert, wenn ein Kunde keine Angaben machen möchte.
Grund ist, dass eine eventuelle Infektionskette besser nachvollziehbar wird.
Wenn ein Kunde sich weigert, dürfen sie nicht in die Räumlichkeiten hinein!
Da hier nun wieder Daten erhoben werden, muss der Kunde seine Erlaubnis geben. Das beinhaltet auch, dass der Kunden zuvor Datenschutzrechtlich unterrichtet wird.
Rechtsanwalt Dr. Schwenke stellt einen kostenlosen Generator für die Datenschutzhinweise und die Kundenregistrierungen zur Verfügung: https://datenschutz-generator.de/corona-kundendaten/