DSGVO - Cookie Banner
DSGVO - Cookie Banner - Ja oder Nein?
Sie sind für die meisten Nutzer nervig, aber viele behaupten nun, dass im Zuge der DSGVO die Banner auf der Webseite eingesetzt werden müssen. Mit Hilfe der Cookie-Banner sollen die Nutzer informiert werden, dass Cookies gesetzt werden. Der Nutzer sollte dem explizit zustimmen.
Die EU hat bereits vor vielen Jahren eine Cookie-Richtline erstellt. Allerdings hat die Bundesregierung diese Richtlinie niemals umgesetzt, so dass bisher § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG) gilt, indem die Nutzer auf Cookies hinzuweisen sind. Nach gängiger Rechtsprechung reiht es, wenn diese Hinweise in der Datenschutzerklärung vorhanden sind. Für Verwirrung hat die Aussage der EU Kommission gesorgt, die da sagte, dass Deutschland die Cookie Richtlinie umgesetzt hat, obwohl man sie nicht umgesetzt hat?!
2015 hat Google die Cookie-Banner losgetreten. Google wollte, wenn Google Dienste wie AdSense genutzt werden, ein entsprechendes Banner gesetzt sehen. Nun ist die DSGVO in Kraft getreten und viele sind nun der Meinung, dass die Cookie-Banner Pflicht geworden sind, da die DSGVO für alle EU Staaten gilt.
Klar ist, dass momentan nichts klar ist. Eigentlich sollte parallel zur DSGVO die ePrivacy Verordnung in Kraft treten, die u.a. auch die Cookies regeln sollte. Ist sie aber nicht. Die Verordnung kommt erst 2019. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt auch noch kein entsprechendes Rechtsurteil.
Wenn die Befürworter des Cookie-Banners Recht haben, steht man vor vielen Problemen. Es sei bereits gesagt, dass die meisten Cookie Banner dann sowieso falsch wären, da Sie nur über die Cookies informieren, aber keine echte Einwilligung einholen.
Wenn ein Cookie-Banner gesetzt werden muss, dann muss dieses Banner als erstes geladen werden - bevor Cookies überhaupt gesetzt werden können - und dem Nutzer textliche Informationen anbieten und explizit seine Einwilligung einholen, was dann auch protokolliert werden muss (die wenigsten Cookie Banner tun das).
Ihre Webseite würde nun die Cookies setzen und die IP Nummer protokollieren. Da nun aber die Nutzer üblicherweise alle 24 Stunden eine neue IP Nummer von Ihrem Zugangsprovider zugewiesen bekommen, würde ein Nutzer also wieder das Banner sehen und wieder zustimmen müssen, usw. Das ist zwar schnell gemacht, aber auf die Dauer doch sehr nervig.
Was sollte man also tun? Zunächst muss beobachtet werden, was die kommende ePrivacy Verordnung in dieser Sache verlangt. Des Weiteren müssen eventuell in nächster Zeit gefällt Urteile diesbezüglich umgesetzt werden.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann installieren Sie bereits jetzt ein Cookie-Banner. Schaden kann es nicht.
Achtung!. Wenn Sie ein Cookie-Banner einsetzen, achten Sie darauf, dass die Impressums und Datenschutz Punkte nicht verdeckt werden!