Google bestraft Interstitials
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Interstitials gelten als negativer Rankingfaktor - mit Ausnahmen
Bereits 2017 hat Google deutlich gemacht, dass Interstitials und auch Prestitials einen negativen Einfluss auf das Ranking haben. Doch was ist das überhaupt?
Auf vielen Seiten öffnet sich Werbung über den eigentlichen Inhalten. Meist ist das X, mit dem man diese Werbung schließen kann, recht gut versteckt und verärgern den Nutzer. Google hat nun noch einmal betont, dass diese Pop-Ups und Overlays ein negativer Ranking Faktor sind.
Interstitials sind Unterbrecher, die sich also zwischen oder über den eigentlichen Inhalten legen. Prestitials sind Pop-Ups bzw. Layer, die sich direkt beim erstmaligen Besuch einer Seite öffnen. Prestitials werden von Google nicht als Negativ eingestuft, zumal es viele rechtliche Vorgaben gibt um diese zu schalten. Beispiele dafür sind das Cookie Banner / Consent Tool, die Altersabfrage auf Seiten auf denen Alkohol angeboten wird oder Pflichttexte zur Zusammensetzung von Wirkstoffen auf Pharmaseiten.
Wenn eines Interstitials nicht flächendeckend dargestellt wird und die eigentlichen Inhalte noch gut lesbar sind, sollen auch diese nicht Negativ eingestuft werden.
Google hat einen guten Grund für die Abstrafung. Nutzer, die von der Google Suche auf eine Seite gelangen und von einem Interstitial belästigt werden, springen meist direkt von der Seite wieder ab. Dadurch können die eigentlichen Google Ads den Nutzer nicht angezeigt werden.