Rechtliche Änderungen 12.2020
Rechtliche Änderungen auf der Webseite
Justitia bringt unermüdliche neue Regelungen für Webseiten und eShops auf den Weg. Zu beachten sind aktuell Änderungen am Consent Tool, Änderungen im Impressum aufgrund des neuen Medienstaatsvertrages und Änderungen an Rechtstexten duch den wegfall des Privay Shield. Was genau ist zu beachten?
Consent Tool Änderungen - DSGVO
Wenn auf einer Webseite Elemente wie Analyse Tools, Google Maps oder ähnliches eingebunden sind, die Cookies setzen bzw. den Nutzer tracken, so ist ein Consent Tool einzusetzen. Eine wichtige Option dabei ist, dass Nutzer nicht nur Einwilligen, sondern auch jederzeit einfach die Einwilligung widerrufen bzw. ändern können.
Nun sind die Landesdatenschutzbehörden der Meinung, dass auf der Webseite nochmals ein textlicher Link vorhanden sein muss, der die Cookie Einwilligung aufruft. Empfehlung ist der untere Bereich einer Webseite.
Medienstaatsvertrag – Änderungen Impressum
Seit dem 08.11.2020 ist der neue Medienstaatsvertrag aktiv. Betroffen sind Webseiten und Shops nur minimal, da sich der Vertrag primär auf Medienintermediäre beziehen (Facebook, Google…).
Werden auf Webseiten Blogs / Aktuelle Informationen angeboten, ist die Grenze zwischen journalistischen und einfachen Texten manchmal schwammig. Deshalb wurde bisher im Impressum eine Person benannt und als Überschrift „Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV“ eingesetzt.
Da nun der Medienstaatvertrag gültig ist, sollte diese Überschrift auf „Redaktionell Verantwortlicher“ oder „Verantwortlicher im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV“ abgeändert werden.
Änderung Rechtstexte Social Media – Privacy Shield
Da das Privacy Shield aktuell keine Gültigkeit mehr hat, haben sich die Adressen von Google und Facebook Richtung EU verlagert. Dem entsprechend müssen die Rechtstexte / Datenschutzerklärung für Social Media abgeändert werden.