Fehlender AV Vertrag
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Strafe wegen fehlenden AV Vertrag
Die Beratungsfirma Kolibri aus Hamburg leitet Kundendaten an eine externe Firma in Spanien. Nach der DSGVO ist das eine Auftragsverarbeitung. Es muss also ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV) abgeschlossen werden.
Der Firma Kolibri war das bewusst und hat sich nachweislich beim spanischen Dienstleister um einen AV Vertrag bemüht. Diese haben jedoch nicht reagiert.
Um nun zu erfahren, wie in einer solchen Situation zu Verfahren sei, hat sich Kolibri hat die Datenschutzbehörde in Hamburg gewandt. Diese steht nun auf den Standpunkt, dass die DSGVO verlangt, dass sich beide Vertragspartner um einen AV Vertrag zu kümmern haben. Es wäre unerheblich, dass die spanische Firma keinen AV Vertrag stellen würde. In diesem Fall hätte Kolibri einen AV Vertrag erstellen müssen.
Das Problem dabei ist, dass Kolibri keinen Einblick darin hat, wie die spanische Firma die Daten verarbeitet und speichert. Trotzdem wurde Kolibri zu einem Bußgeld von 5.000 EUR verdonnert.
Kolibri will dagegen nun klagen. Zum einem hat man sich vertrauensvoll an die Datenschutzbehörde gewandt um einen Sachverhalt zu klären, zum anderen könne man mangels Informationen aus Spanien keinen AV Vertrag erstellen.