Offener E-Mail Verteiler
Wird z.B. ein Newsletter per Mail an viele Empfänger versandt und stehen dabei die Mail Adressen sichtbar im An oder CC Feld, so verstößt man gegen die DSGVO. Mail Adressen sind Personenbezogene Daten und müssen geschützt werden.
Hier bietet sich das BCC (Blind Carbon Copy) an. Keiner der Empfänger sieht dann die Adressliste.
Die Landesdatenschutzbehörde Sachsen-Anhalt hat nun eine Privatperson ein Bußgeld auferlegt, da dieser mehrmals Mails mit einer einsehbaren Mailadressenliste versendet hat.
Auch ein Versicherungsfachmann in Dortmund hat das An Feld genutzt um alle seine Kunden Werbung zuzusenden. Die Datenschutzbehörde hat ihm, durch die Beschwerde eines Kunden, nach einer Anhörung nur eine Verwarnung ausgesprochen.