DSGVO - E-Mail Disclaimer
E-Mail-Kommunikation mit Datenschutzerklärung
Wenn ein Nutzer über ein Webformular Kontakt aufnimmt, muss im Formular ein Verweis auf die Datenschutzerklärung vorhanden sein. Der Nutzer muss darüber informiert werden, wie die übertragenen Daten gespeichert werden, wie lange und dass er ein Recht auf Löschung hat.
Ein Nutzer hat aber meist auch die Möglichkeit, sich nicht nur über ein Webformular zu melden, sondern schlicht auch per E-Mail. Die DSGVO bringt es nun mit sich, dass zumindest bei der erstmaligen Antwort auf diese E-Mail der Nutzer über die Datenschutzregeln informiert wird.
Tipp: Den notwendigen Text können Sie nach Bedarf oder automatisch in der Signatur Ihres E-Mail-Programms einfügen.