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Recht - Kundenbewertungen

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Bitte um Kundenbewertungen sind unzulässig

Unternehmen freuen sich, wenn es gute Bewertungen von Kunden gibt. Ein Online-Händler hat nach dem Kauf von Produkten, den Kunden per Mail aufgefordert eine Bewertung abzugeben. Dagegen hat eine Wettbewerbszentrale geklagt und vom Landgericht Hannover Recht bekommen.

Das Urteil stuft die Mail des Händlers als unzulässige geschäftlich Handlung ein (Az: 21 O 21/17) und ist als Werbung einzustufen, die eine unzumutbare Belästigung ist. Es sei denn, der Händler hat vorher ausdrücklich die Einwilligung des Kunden eingeholt.

Eine Ausnahmeregelung nach § 7 Abs. 3 UWG konnte das Gericht nicht erkennen.

Fazit: Bitten um Bewertungen, Rezensionen und Nachfragen zur Zufriedenheit per E-Mail sind nur zulässig, wenn der Kunde vorher seine Einwilligung dazu gegeben hat. Anderenfalls handelt es sich um eine unerlaubte Werbe-Mail und kann abgemahnt werden!

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