Recht - Rabatte
Recht - Rabatte auf fast alles
Das Oberlandesgericht Köln hat gegen ein Möbelunternehmen entschieden, dass in seinen Prospekt "30% auf fast alles" versprochen hat. Dabei waren aber nur die wenigsten Produkte reduziert.
Der Verbraucher erwartet bei den Worten „fast alles“, dass tatsächlich weite Teile des Warenangebots unter die Aktion fallen und nicht nur einige wenige ausgesuchte Möbel. Da das Wort "fast" auch noch kleiner und in einer anderen Schriftart gedruckt wurde, hat den Kunden noch deutlicher suggeriert, dass "alles" rabattiert werden sollte.
Tipp: Bei Rabatten immer klar und deutlich auflisten, welche Kategorien tatsächlich von Rabatten betroffen sind.