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DSGVO - Social Plugins

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DSGVO - Like und Share Buttons rechtsicher einbinden

Auf vielen Webseiten befinden sich Plugins von Facebook, Pinterest + Co., die es dem Nutzer ermöglichen sollen, durch ein schnelles "Like" ihren Freunden auf den sozialen Medien mitzuteilen, was man so toll findet.

Bereits vor der DSGVO war der Einsatz dieser Plugins so nicht mehr erlaubt. Die Like Buttons greifen bereits Nutzerdaten von den Besuchern der Webseiten ab, ohne dass die Nutzer das wissen und zugestimmt hätten. Und ohne dass die Nutzer überhaupt Mitglied bei Facebook sein müssen. Das LG Düsseldorf (Aktenzeichen12 O 151/15) hat mit Urteil vom 09.03.2016 entschieden, dass die Einbindung derartiger Facebook-Tools, die die Daten der Besucher einer Website ungefragt an Facebook übertragen, nicht erlaubt ist.

Was ist zu tun?

Möglichkeit 1:

Entfernung der Like Plugins.

Möglichkeit 2:

Zwei Klick Lösung. Die Zeitschrift ct bietet das Tool "Shariff" (https://www.heise.de/newsticker/meldung/c-t-entwickelt-datenschutzfreundliche-Social-Media-Buttons-weiter-2466687.html) an. Inzwischen gibt es auch für alle Content Management Systeme entsprechende Plugins, die zunächst die Kontaktaufnahme zu den sozialen Plattformen unterbinden, den Nutzer informieren und erst durch einen zweiten Klick die Cookies setzen, sowie Daten an die Server senden.

Empfehlung:

Nutzen Sie Möglichkeit 1. Inzwischen ist es sowieso "uncool" geworden solche Like Buttons zu nutzen. Des Weiteren zeigt die Erfahrung, dass Nutzer die Zwei-Klick-Lösung nur selten nutzen.

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