Recht - Google Fonts
Schadensersatzforderung wegen Google Fonts
Aktuell erhalten viele Unternehmen Schadensersatzforderungen, da Google Schriften in Webseiten dynamisch geladen werden. Das Landgericht München hat eine Webseiten Betreiberin zu 100 Euro Schadensersatz verurteilt. Auf Grundlage dieses Urteils werden nun Unternehmen zu Schadensersatzzahlung und Unterlassung von Anwälten und Vereinen ausgefordert. Hinzu kommen Gebühren und Anwaltskosten.
Wo ist das Problem?
Google Schriftarten können entweder lokal auf dem Webserver installiert werden, was technisches Wissen verlangt, oder dynamisch vom Google Server beim Laden der Webseite mitgeladen werden.
In der letzten Variante werden von Google aber Cookies gesetzt und Daten übertragen, bevor der Nutzer erfährt, dass Daten übertragen werden. Die erste Variante ist datenschutzrechtlich unbedenklich, da keine Daten übertragen werden.
Was kann man machen?
Am besten wäre es, wenn die Google Schriften auf dem Server installiert werden. Ist dieses nicht möglich, muss ein Consent Banner das Laden der Schriften zunächst verhindern. Erst nach Erlaubnis des Nutzers dürfen diese geladen werden. Entscheidet sich der Nutzer gegen das Setzen von Google Cookies, ist die Funktion der Webseite zwar nicht eingeschränkt, aber die Optik wird eventuell leiden, da nun auf installierte Standardschriftarten zurückgegriffen wird.
Wie kann man herausfinden, ob eine Seite Google Schriften lädt?
Rufen Sie folgende Webseite auf und tragen Sie Ihre Domain dort ein:
https://sicher3.de/google-fonts-checker/
Unsere Webseiten
Da wir uns an die Regeln der DSGVO gehalten haben, sind mögliche Google Schriften in den von uns gestalteten Webseite immer lokal installiert.