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E-Shop News 5.22-2

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Omnibusrichtlinie 2 - Anbieterangaben

Zum 28.05.2022 treten neue Regeln in Kraft. Unter anderen, muss man die Widerrufsformulare abändern, Faxnummern entfernt und Kundenbewertungen müssen verifiziert sein. Was ist zu beachten?

Anbieterinformationen

Zu den Informationspflichten gehört es, Telefonnummer und Mail Adresse anzugeben. Die Pflicht eine Faxnummer anzugeben fällt weg. Diese kann jedoch freiwillig weiter angegeben werden. In der Widerrufsbelehrung sollte diese jedoch entfernt werden. Kann ein Nutzer auch andere Kommunikationswege nutzen, in denen er die Kommunikation dauerhaft speichern kann, z.B. die Messenger Signal oder WhatsApp, so müssen diese ebenfalls angegeben werden.

Widerrufsbelehrung

Die gesetzlichen Mustertexte sind anzupassen. Bei den Kontaktdaten ist die Fax Nummer zu entfernen. Jedoch muss zwingend eine Telefonnummer angegeben werden. Der Begriff "geliefert" muss durch "gebracht" ersetzt werden.

Kundenbewertungen

Shop Betreiber müssen zukünftig sicherstellen, dass Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen auch tatsächlich vom Kunden genutzt bzw. erworben wurde. Alle Kunden, die die Bewertung lesen, müssen darüber informiert werden, z.B. mit dem Satz "Bewertung von einem echten Kunden".

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