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E-Recht Rabatt Wiederholungen

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Kurze Zeitabstände bei Rabatt Aktionen

Mit Urteil vom 02.09.2021 hat das OLG Hamburg entschieden, dass ein befristeter Rabatt, der sich in kurzen Zeitabständen wiederholt wird, für den Verbraucher irreführend und wettbewerbswidrig ist. Was ist genau zu beachten?

Ein Online-Matratzenhändler hatte eine Rabattaktion immer wieder in kurzen Abständen neu gestartet. Ein Wettbewerber hatte ihn daraufhin verklagt. Der Verbraucher solle den Eindruck bekommen, dass die Rabattaktion zeitlich begrenzt sei und dadurch einen Kaufdruck unterliegt.

Der Verklagte wies darauf hin, dass die Rabattaktion durch Cookies gesteuert werden, so dass nur neue Kunden die Rabattaktion sehen würden. Ein Kunde würde die Aktion jedoch mehrmals sehen, wenn er Cookies verweigere oder andere Geräte benutzt.

Das OLG Hamburg gab den Kläger recht. Ein befristeter Online-Rabatt, der in kurzen Abständen (2-3 Tage) wiederholt wird, führt den Verbraucher in die Irre. Die Steuerung mittels Cookies reche technisch nicht aus, um eine entstandene Irreführung zu vermeiden.

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