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Die neue TTDSG

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Am 01.12.2021 tritt die TTDSG in Kraft

Nachdem es die EU nicht geschafft hat, die Cookie Richtlinie zu verabschieden, hatte das Europäische Gericht diese faktisch in Kraft gesetzt. Die TTDSG (Telekommunikation – Telemedien – Datenschutz- Gesetz) ist nun die nationale Regelung, die am 01.12.21 in Kraft tritt. Was ist zu beachten?

Auch in der TTDSG geht es primär darum, dass man eine Einwilligung des Nutzers benötigt, um Daten aufzunehmen. Die TTDSG orientiert sich dabei recht eng an den EU-Richterspruch. Wer also diese Vorgaben bereits umgesetzt hat, muss an sich nichts mehr unternehmen.

Weiterhin müssen technisch zwingend notwendige Cookies nicht bestätigt werden. Also z.B. Warenkorb Cookies oder die für die Übermittlung von Nachrichten benötigt werden.

Auch die TTDSG legt noch einmal fest, dass es nicht nur um Cookies geht, sondern um alle technischen Möglichkeiten, die Informationen von Nutzern sammeln, zum Beispiel das Browser Fingerprinting.

Die Datenschutzbehörden können nun neben den Bußgeldern nach der DSGVO auch nach dem TTDSG aussprechen – bis zu einer Höhe von 300.000 EUR.

Benötigt wird nun also auch nach deutschem Recht ein Consent Tool, mit dem Nutzer Cookies zustimmen, ablehnen oder widerrufen können. Checkboxen dürfen nicht vorausgewählt sein. Einfache Cookie Banner Informationen wie „Wir setzen Cookies, klicken Sie auf OK“ sind nicht zulässig.

Das Consent Tool muss den Vorgaben entsprechen, sonst werden Bußgelder fällig. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fangen bereits an, Consent Tools abzumahnen, die zwar einen sehr offensichtlichen Button für das Setzen von Cookies haben, aber den Ablehnen-Button verstecken bzw. zu kompliziert gestalten.

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