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Neue E-Privacy Verordnung

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Bild: unsplash.com CC0 1.0

Bringt die neue E-Privacy Verordnung einen Rückschritt?

Die DSGVO fehlt nach wie vor die Regelung von Cookies und Tracking (E-Privacy Verordnung). Die Verordnung wurde von der EU nicht verabschiedet. Zu groß war die Kontroverse. 2020 hat man dann entschieden, die Verordnung neu zu erstellen. Der Europäische Gerichtshof hat durch sein Urteil die Verordnung de facto in Kraft gesetzt. Nun hat sich die EU schneller als gedacht, zu einer neuen Verordnung durchgerungen. Was ändert sich nun?

Die E-Privacy Verordnung soll regeln, wie Cookies und Tracking zu handhaben sind und die alte Regelung von 2002 ablösen, die hoffnungslos veraltet ist.

Durch das EU-Urteil wurde auf Basis der neuen Regelungen ein Urteil gefällt, dass aktuell keine einfache Setzung von Cookies mehr erlaubt. Eingesetzt werden müssen Consent Tools, die es Nutzern ermöglichen, im Detail zu entscheiden, welche Cookies gesetzt werden.

Überraschend ist nun ein neuer Vorschlag der E-Privacy Verordnung zu Abstimmung vorgelegt worden. Darin ist erkennbar, dass die Lobbyisten ganze Arbeit geleistet haben. Unter anderen sollen für einen begrenzten Zeitraum Metadaten gespeichert werden können, was nichts anderes ist als die mehrmals gekippte Vorratsdatenspeicherung.

Um werbefinanzierte Inhalte besser zu unterstützen, solle wieder die einfachen Cookie Banner möglich sein. Die Consent Tools wären damit obsolet. Widerspruchsrecht und Folgeabschätzung für den Nutzer sollen entfallen.

Parallel hat die deutsche Bundesregierung jedoch beschlossen, die alte Privacy Verordnung aus dem Jahr 2002 ein wenig zu modifizieren, also an die DSGVO anzupassen und diese dann umzusetzen.

Wie dies jedoch dazu passt, dass es ja eine einheitliche Regelung in der EU geben soll, wurde nicht gesagt.

Bei der ersten Abstimmung im EU-Rat haben sich Österreich und Deutschland der Stimme enthalten. Nun befasst sich die EU Kommission mit der neuen Verordnung. Wann diese Verabschiedet wird, steht noch nicht fest.

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