Start der Zahlungsrichtline 2
Ab September gelten neue Zahlungsrichtlinien
Am 14.09.19 ist Stichtag für die Zahlungsrichtlinie 2 der EU (PSD2). Die Zwei-Faktor-Authentifizierung wird nun beim elektronischen Bezahlen in vielen Bereichen Pflicht. Nicht nur Online Banking ist davon betroffen, sondern auch die meisten Shops. Ziel ist es, das elektronische Bezahlen sicherer zu machen.
Das neue Verfahren umfasst jedoch nur direkte Zahlungsvorgänge auf einem Konto. Shop Betreiber, die zum Beispiel nur Rechnungen und Lastschriften anbieten, sind also ausgenommen, da hier kein direkter Zahlungsvorgang durchgeführt wird. Das gilt auch für Nachnahme Zahlungen, auch wenn bei der Übergabe der Lieferung mit Karte gezahlt wird. Bei Kreditkartenzahlungen, Giropay oder PayPal sieht die Sache nun andes aus.
Der zahlende Kunde muss die Zahlungen nun doppelt bestätigen. Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung - Beträge bis 30 EUR fallen nicht unter die neuen Regeln - aber die Bank kann die Regeln trotzdem durchführen. Auch der Kunde kann bei seiner Bank eine Whitelist erstellen, auf die er Online Shops einträgt, die er für Vertrauenswürdig hält.
In der Praxis muss der Kunde bei der abschließenden Bestellung zum Beispiel nicht nur seine Kreditkartenummer eingeben, sondern auch den 3-D Secure Code. Dieser läßt sich bei jeweiligen Kreditkartenherausgeber einrichten. Das dürfte so manchen Kunden irritieren, denn kaum jemand weiß davon. Bei PayPal wird wohl eine zusätzliche PIN auf das Smartphone gesendet.
Eigentlich ist es also gar nicht das Problem der Shop Betreiber, sondern die Zahlungsdienstleister müssen die Vorgaben umsetzen. Es könnte aber für den Shop Betreiber zum Problem werden. Denn bisher haben die wenigsten Zahlungsdienstleister Ihre Zahlungsmodule und Schnittstellen angepasst.