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Cookies Opt-in Urteil

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EuGH urteilt über Cookies

Die sogenannten Cookie Banner sieht man auf fast jeder Webseite oder Shop. Manchmal verweisen die Banner nur darauf, dass Cookies gesetzt werden, manche listen ausführlich auf, welche Cookies gesetzt werden und manche bieten an Cookies auch zu blockieren. Allerdings sind zu diesem Zeitpunkt bereits Cookies gesetzt.

Nutzer können das Banner einfach ausblenden oder ignorieren. Und hier kommt nun der Europäische Gerichtshof ins Spiel. Dieser muss darüber entscheiden, ob diese Banner ausreichen - eigentlich sind diese Banner weder von der DSGVO noch vom BDSG Neu gefordert - oder ob es ein verpflichtendes Opt-in geben wird. Erst wenn der Nutzer der Cookie Setzung aktiv zustimmt, dürfen Cookies gesetzt werden.

In der Praxis dürfte das bedeuten, dass vor dem eigentlichen laden der Webseite eine Seite vorgeschaltet werden muss, auf dem der Nutzer das Opt-in nutzt. Erst dann wird die eigentliche Seite geladen. Das gilt natürlich nur für Webseiten, die Cookies setzen.

Die meisten Nutzer sehen die Cookie Banner als Belästigung. Die Opt-in Lösung ist zwar schnell durchgeführt, aber da die Zugangsprovider alle 24 Stunden eine neue IP Nummer vergeben, würde das Opt-in auch bei den Webseiten wieder erscheinen, bei denen man bereits seine Zustimmung gegeben hat.

Ob die im Mai kommende Cookie Policy der EU dem Richterspruch widerspricht, muss noch abgewartet werden.

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